Fahrerlaubnisklassen

Wir bieten Dir eine umfassende und qualitativ hochwertige Ausbildung in allen zum 19.01.2013 aktualisierten EU-Führerscheinklassen.

Das EU-Fahrerlaubnisrecht gibt einheitliche Richtlinien für den EU-Führerschein an. So kann unter anderem die gegenseitige unbefristete Anerkennung der EU-Führerscheine in allen EU-Mitgliedsstaaten gewährleistet werden.

Zum besseren Verständnis haben wir hier einen Überblick über die verschiedenen Führerscheinklassen für Dich zusammengestellt.

Fahrerlaubnisklasse AM/AM15

Mindestalter: 15
Vorbesitz: -
Befristung: -
  • Zwei- und dreirädrige Kleinkrafträder
  • vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge bis 45 km/h
  • max. 50 cm³ bzw. 4 kW Nennleistung

Fahrerlaubnisklasse A1

Mindestalter: 16
Vorbesitz: -
Befristung: -
  • Krafträder, auch mit Beiwagen
  • bis 125 cm³
  • max. 11 kW u. 0,1kW/kg
  • sowie dreirädrige Kfz bis 15 kW

Fahrerlaubnisklasse A2

Mindestalter: 18
Vorbesitz: -
Befristung: -
  • Krafträder, auch mit Beiwagen
  • bis 35 kW u. max. 0,2 kW/kg

Fahrerlaubnisklasse A

Mindestalter: 24
Vorbesitz: -
Befristung: -

Krafträder auch mit Beiwagen,

  • Dreirädrige Kfz mit mehr als 15 kW (Mindestalter 21)
  • Bei mind. 2 Jahre Vorbesitz A2 (Mindestalter 20)

Fahrerlaubnisklasse L

Mindestalter: 16
Vorbesitz: -
Befristung: -
  • Zugmaschinen (Land-/Forstwirtsch.) bis 32 km/h
  • mit Anh. bis 25 km/h
  • Flurförderzeuge (selbstf. Arbeitsmasch., Stapler) bis 25 km/h

Fahrerlaubnisklasse T

Mindestalter: 16
Vorbesitz: -
Befristung: -
  • Zugmaschinen bis 60 km/h
  • selbstf. Arbeitsmasch. bis 40 km/h
  • jeweils nur in Land- u. Forstwirtschaft, auch mit Anhängern

Fahrerlaubnisklasse B & B Automatik

Mindestalter: 17/18
Vorbesitz: -
Befristung: -
  • Kfz bis 3.500 kg zG
  • max. 8 Pers., auch m. Anh. bis 750 kg zG
  • zG Zug max. 3.500 kg
  • wenn zG Anh. über 750 kg

Fahrerlaubnisklasse B196

  • Besitz Kl. B länger als 5 Jahre
  • Alter 25 Jahre
  • Theorie: 4 UE (Doppelstunden)
  • Praxis: 10 UE á 45 Minuten
  • keine Theorie- und Praxisprüfung
  • kein Erster-Hilfe-Kurs
  • Erhalt Teilnahmebescheinigung
  • Aufstieg auf Kl. A2 nicht möglich

Fahrerlaubnisklasse B197

  • bei Vorhandensein der Schlüsselzahl 78 ergänzende Schaltausbildung von mind. 10 Stunden auf Kfz mit Schaltgetriebe
  • erfolgreiche Testfahrt
  • Nachweis für Behörde von der Fahrschule
  • bei Ersterwerb praktische Prüfung im Automatikauto

Fahrerlaubnisklasse B96

Mindestalter: 17/18
Vorbesitz: -
Befristung: -
  • Kfz der Kl. B m. Anh. über 750 kg zG
  • zG Zug über 3.500 kg, aber nicht über 4.250 kg

Fahrerlaubnisklasse BE

Mindestalter: 17/18
Vorbesitz: B
Befristung: -
  • Kombination aus Kfz der Kl. B und Anhänger
  • zG Anh. max. 3.500 kg

Fahrerlaubnisklasse C1

Mindestalter: 18
Vorbesitz: B
Befristung: ja
  • Kfz mit einer zG über 3.500 kg u. max. 7.500 kg
  • auch m. Anh. bis 750 kg zG
  • Befristet bis zur Vollendung des 50. Lebensjahres, danach alle fünf Jahre erneute ärztliche Untersuchung

Fahrerlaubnisklasse C1E

Mindestalter: 18
Vorbesitz: C1
Befristung: ja
  • Kombination aus Kfz der Kl. C1 und Anh. über 750 kg zG
  • Kombination aus Kfz der Kl. B u. Anh. mit einer zG über 3.500 kg
  • zG der Kombination jeweils max. 12.000 kg
  • Befristet bis zum vollendeten 50. Lebensjahr, danach alle fünf Jahre erneute ärztliche Untersuchung

Fahrerlaubnisklasse D

Mindestalter: 24
Vorbesitz: B
Befristung: ja
  • Kfz zur Beförderung von mehr als 8 Personen
  • auch mit Anhänger bis 750 kg zG
  • Befristet auf jeweils fünf Jahre, ab dem 50. Lebensjahr ist alle fünf Jahre ein erneutes ärztliches Gutachten erforderlich

Fahrerlaubnisklasse DE

Mindestalter: 24
Vorbesitz: D
Befristung: ja
  • Kombination aus Kfz der Kl. D und Anhänger über 750 kg zG
  • Befristet bis zum vollendeten 50. Lebensjahr, danach alle fünf Jahre erneute ärztliche Untersuchung